Bild: Der momentane Trend, dass nacheinander eine Schulleitung nach der anderen das Handtuch wirft, muss unbedingt gestoppt werden.
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BLLV fordert Entlastungen für Schulleitungen

Die Belastungsgrenze für Schulleiterinnen und Schulleiter ist gerade in Zeiten der beiden großen Krisen, Lehrermangel und Pandemie, längst überschritten. Viele können einfach nicht mehr. Aber nicht nur in Krisenzeiten brauchen wir dringend Entlastung und Anerkennung für die Arbeit der Schulleitungen. Um die wichtigen Funktionen in der Schulleitung weiterhin besetzen und einer Flucht aus diesen Ämtern begegnen zu können, braucht es eine deutliche Steigerung der Attraktivität dieser Ämter. Der BLLV fordert hier konkrete Maßnahmen.

Schulleitungen in Bayern werden aktuell durch die Auswirkungen zweier großer Krisen, der anhaltenden Corona-Pandemie und des Lehrermangels, extrem belastet. Viele Schulleiterinnen und Schulleiter können nicht mehr und haben ihre Belastungsgrenzen deutlich überschritten. Entlastungsmöglichkeiten für die Schulleitungen werden dringend gebraucht und sind überfällig.

Aber auch unabhängig von Pandemie und Lehrermangel brauchen wir im Bereich der Schulleitungen langfristig Verbesserungen, um die Attraktivität der Schulleitungsfunktionen erhalten und steigern zu können.

Wir als Interessensvertretung der Schulleiterinnen und Schulleiter fordern konkrete kurzfristige und langfristige Verbesserungen:

 

1. +++ Zeit geben – Raum schaffen +++

  • Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung – Erhöhung der Anrechnungsstunden für Schulleitung auf mindestens Hälfte der normalen Arbeitszeit
    -> kurzfristig in Pandemiezeiten durch Einsatz von Teamlehrkräften oder mobilen Reserven
    -> mittel- und langfristig auch durch schrittweise Erhöhung der Anrechnungsstunden

  • Herausnahme der Schulleiterinnen und Schulleiter aus der Klassenführung
  • keine zusätzlichen Projekte, Wettbewerbe, Schulversuche usw. während der Pandemie (z.B. Alltagskompetenzen, TAFF, Projekt Profil zeigen, Wirkstatt Nachhaltigkeit, etc.)
  • Schaffung von Möglichkeiten für Freizeitausgleich zum Abbau von Überstunden
  • Erhöhung der Zuteilung von Verwaltungsangestellten:
    -> Kurzfristige Schaffung der Möglichkeit bezahlter Überstunden
    -> tägliche Mindestpräsenz von 07.30 Uhr bis 12 Uhr
    -> Mindesteinstieg in EG 6 TV-L als erster Schritt zu einer angemessenen Entlohnung

  • Ausbau der Schulassistenzen
  • Weiterbeschäftigung von Teamlehrkräften zur Sicherung der Unterrichtsversorgung
  • Reduzierung von Umfragen/Abfragen und bessere Abstimmung zwischen den Ebenen der Schulverwaltung
  • festgelegte Zeiten der Nicht-Erreichbarkeit an Wochenenden und in den Ferien zur Erholung
  • Übertragung von Aufgaben an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulleitung mit entsprechender Stundenanrechnung
  • Reduzierung von Besprechungen und Fortbildungen während der Pandemie
  • Aussetzen von Orientierungsarbeiten, Vergleichsarbeiten, externer Evaluation während der Pandemie
  • zentrale Klärung von zweifelhaften Schulattesten, Umgang mit Schulverweigerern im Zusammenhang mit der Pandemie durch externe Fachleute
  • keine Verlagerung von Aufgaben der Gesundheitsämter an die Schulen (z.B. aktuell die erneute Kontrolle von Masernschutzimpfungen)
  • funktionsfähige und kompatible Schulverwaltungssoftware, die tatsächlich zur Zeitersparnis beiträgt

    2. +++ Verbesserung von Abläufen und Strukturen +++
     
  • Möglichkeit in Pandemiezeiten selbständig und kurzfristig, auf Grundlage der Situation vor Ort Entscheidungen treffen zu können
    -> z.B. Unterrichtsausfall, Distanzunterricht, Ausfällen
     
  • effektivere Informationsweitergabe durch Reduzierung und Vereinfachung der Schreiben der Schulverwaltung
  • Vereinfachung der Beantragung von Mitteln für z.B. Drittkräfte, Teamlehrkräfte, Schulassistenzen, Förderprogramme usw.
    -> auch bei Vertragsverlängerungen oder Anschlussverträgen
  • IT-Support durch externe Dienstleister
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragen durch Hotline
  • Portal mit allen derzeit aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen
  • genügend Vorlaufzeit um Vorgaben umsetzen zu können – keine Umsetzungen über das Wochenende
    -> Information der Schulleitungen vor Information der Presse und Eltern
     

-> Autor: Hans Rottbauer, Leiter der BLLV-Abteilung Dienstrecht und Besoldung

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